Wir sind für fairen Wettbewerb.

Das Wettbewerbsrecht besteht aus dem Lauterkeitsrecht und dem Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht wird im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – kurz UWG – geregelt. Sinn und Zweck des UWG ist es, Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen.

Diese Handlungen können eine schädigende Wirkung für Unternehmen und Irreführungen von Verbrauchern zur Folge haben. Um unsere Mandanten vor solchen Schäden zu bewahren, bieten wir an die

– Marktüberwachung,
– Überprüfung von Werbemaßnahmen und Gewinnspielen sowie Internetseiten und sonstigen werblichen Auftritten.

Wenn wir schädigende Angaben oder Nachahmungen feststellen, zeigen wir diese unseren Auftraggebern an. Sollte unsere Mandantschaft die unlautere geschäftliche Handlung oder den Plagiatsverkauf angreifen wollen, macht das Team der ELBKANZLEI mit spezialisierten Anwälten Rechte effektiv und zielgerichtet geltend.

Unserer Expertise

Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts umfassen insbesondere folgende Schwerpunkte:

– Durchsetzung von Ansprüchen, die auf Wettbewerbsverstößen beruhen (Abmahnungen).
– Abwehr von Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht (Abmahnungen und einstweilige Verfügungen abwehren).
– Vertragliche Regulierung wettbewerbsrechtlicher Angelegenheiten (zum Beispiel Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Werbeagenturverträge).
– Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how.
– Verfolgung unlauterer Werbung und von Nachahmungen bzw. Plagiaten (Produktschutz, Produktpiraterie).
– Schutz vor Nachahmungen im Bereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes.

Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Wettbewerbsrechts zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme unter …